Klimawandel / Bundesministerium / meinungskonform?? = beantwortungswürdig


 

 

Mail von mir an das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Verfasst und abgeschickt am 23.02.2007

 

 

Sehr geehrter Herr Tiefensee,
sehr geehrte Damen und Herren,

zur Verdeutlichung meines Anliegens, muß ich leider ein wenig ausführlicher werden. Ich bitte dies zu entschuldigen, sehe aber keine andere Möglichkeit!

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Lassen sie mich mit einem Zitat von Hern Tiefensee höchstselbst beginnen, welches sich aus einem Artikel entnehmen läßt, der unmittelbar auf ihrer Startseite erscheint: »Auto fahren, Umwelt schonen« (http://www.bmvbs.de/-,302.986849/Auto-fahren_-Umwelt-schonen.htm)
 

»Ich halte es für sinnvoll, künftig nicht nur auf den CO2-Ausstoß zu schauen. Wir sollten die Kfz-Steuer vielmehr nach einer Kombination von CO2- und Schadstoffwerten gestalten. Das ist nach meiner Auffassung der richtige Weg, weil wir so nicht nur den Verbrauch, sondern auch das Emissionsverhalten berücksichtigen. Eine isolierte Betrachtung des CO2-Wertes wäre eindimensional. So würde nur ein Teil der Umweltbelastung durch Autos abgebildet. Die restlichen Schadstoffe würden ausgeblendet.
Die Schadstoffbilanz in die Betrachtung mit einzubeziehen, hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. [...]«
 

Die Schadstoffbilanz betrachten also! Völlig richtig!! Genau dies habe ich getan. Allerdings habe ich mir die KOMPLETTE Schadstoffbilanz eines PKW betrachtet: sprich, die ÖKOBILANZ! (http://www.eu-transport.org/Upi25.pdf). Auch wenn das Dokument schon etwas betagt daherkommt, können wir es, so denke ich, durchaus als Diskussionsgrundlage verwenden.

Wir sehen demnach fünf Kategorien der Prozeßkette eines Kraftfahrzeug"lebens", welches in diesem Dokument mit zehn Jahren als Berechnungsgrundlage angenommen wurde! Als da wären:
 
A   Rohstoffgewinnung
B   Rohstofftransport

C   Produktion des Kraftfahrzeugs
D   Betrieb des Kraftfahrzeugs
E   Entsorgung des Kraftfahrzeugs
 
Die diesbezügliche zentrale Graphik habe ich ebenfalls an dieses Mail angehängt [unten]. Schauen wir uns diese Graphik und das Dokument genauer an, sehen wir, das z.B. beim CO2, die Punkte A, B, C und E (also alles exklusive des eigentlichen Betriebs=D) schon rund 26% (=15,33 t/PKW) der Gesamtemissionen (=59,63 t/PKW) eines Autolebens ausmachen (CO2-Emission für D=Betrieb=44,3 t/PKW). Beim Schadstoff Schwefeldioxid (SO2, Stichwort "Saurer Regen") sind es gar 85%, usw....

Die Berechnungsgrundlage war, wie bereits oben erwähnt, eine Lebensdauer des PKW von zehn Jahren. Wenn nun innerhalb dieser zehn Jahre - als unterstellte Lebensdauer - zusätzlich ein Neufahrzeug erworben wird, so erhöht sich, grob gesagt, der Emissionsaustoss von CO2, allein aus den Kategorien A, B, C und E (OHNE D=Betrieb), um die besagten 15,33 t/PKW und liegt somit bereits bei 30,66 t/PKW!!!

Damit die Sache umwelttechnisch "sauber" bleibt (noch gar nicht zu Reden von Reduzierungen), und die ZUSÄTZLICHEN 15,33 Tonnen CO2 durch die Herstellung/Entsorgung des Neuwagens mindestens wieder "reingeholt" werden, können nun zwei Rechnungen erstellt werden. Wobei der einzusparende Effekt durch den Neuwagen MINDESTENS 35% betragen muss (15,33 / 100 * 44,33):
 
1.) Wir setzen die ursprüngliche Lebensdauer, des durch den Neuwagen zu ersetzenden Altwagens, an (also insgesamt die zehn Jahre).
In diesem Falle müsste der Neuwagen, in der verbleibenden Zeit von seiner Anschaffung, bis zu den zehn Jahren, die zusätzlichen 15,33 Tonnen CO2 einsparen!! (also beispielsweise bereits nach fünf Jahren, wenn nach fünf Jahren Altwagen, der Neuwagen angeschafft wurde)

2.) Wir setzen ab dem Kauf des Neuwagens, weitere, angenommene, zehn Jahre Lebensdauer für den Neuwagen an. Somit liegen wir insgesamt bei mehr als zehn Jahren (Jahre des Altwagens bis zum Kauf des Neuwagens + weitere zehn Jahre des Neuwagens). In diesem Falle müsste der Neuwagen während SEINER Lebensdauer, also in zehn Jahren, die 15,33 t CO2 einsparen.
 
Aber ganz egal, wie wir es betrachten, die zusätzlichen 15,33 t durch die zusätzliche Herstellung etc., MÜSSEN MINDESTENS eingespart werden!! Und wie bereits gezeigt, beträgt dieser Wert 35% der ursprünglich emittierten CO2-Werte des Altwagens. Wie realistisch ist das (??), angesichts der aktuellen CO2-Emissionswerte der PKW (http://www.tagesschau.de/styles/container/image/style_images_default/0,1307,OID6391258,00.jpg).
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-- Der lange Rede, kurzer Sinn:--
Anders, allgemeiner formuliert: Jeder Neuwagen, muss die, durch seine Herstellung und Entsorgung, ZUSÄTZLICH anfallenden CO2-Emissionen MINDESTENS wieder einsparen!! Und werfen wir an dieser Stelle erneut einen Blick auf das SO2, oder auch das CO2-Äquivalent (inkl. Methan usw.), so wird, meiner Meinung nach, eines recht deutlich:
 
!!!!! Jeder zusätzliche Neuwagen, belastet, bei Betrachtung der kompletten Ökobilanz, die Umwelt zusätzlich und muss im Grunde vermieden werden. Aus Sicht der umfänglichen Ökobilanz, muss demnach der Erwerb eines Neuwagens, so lange wie es irgendwie möglich ist, in die Länge gezogen werden; sprich VERMIEDEN werden ! Aus Sicht des SO2 ist es geradezu ein Verbrechen, sich einen Neuwagen anzuschaffen !!!!!!
 
Wie aber passt dieser Umstand zu der Aussage von Herrn Tiefensee (aus oben erwähntem Artikel auf ihrer Seite)...
 
»Denkbar wäre ein pauschaler Zuschlag für ältere Fahrzeuge je nach Schadstoffklasse, beispielsweise 20 Prozent mehr für Euro-1-Fahrzeuge und 15 Prozent für Euro-2-Wagen.«
 
...wenn das Fahren von alten PKW doch eigentlich die Umwelt viel weniger belastet????? Da werden die Halter für ihr umweltschonendes Verhalten auch noch bestraft!! Wie geht das zusammen??

Ich bitte um eine Stellungnahme zu dieser Sachlage!!

Im Voraus bedankend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
XXX

P.S.: Sollten ihnen aktuellere oder andere Daten einer vollumfänglichen Ökobilanz für KFZ vorliegen, wäre ich durchaus sehr interessiert daran und dankbar für eine kommentierte Übersendung!!



 

 

 Mail vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an mich, als Antwort auf das zustimmende Mail unter meinerseitigen Angabe einer unverdächtigen Mailadresse und Namen.

Vom BMVBS verfasst und abgeschickt am 18.04.2007

Sehr geehrter Herr XXX [=falscher Name],

vielen Dank für Ihre e-Mail.

Ich darf vorausschicken, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Vielzahl von Vorschlägen/Meinungen aber auch Kritik und Zustimmung - wie von Ihnen - zu den aktuellen Themen des Umweltschutzes i. V. m. Verkehrsthemen erhalten hat. Dass es unterschiedliche Meinungen zu dieser Thematik gibt, ist sicher in einer Demokratie ganz normal. Eine Entscheidung, die für alle gleichermaßen die optimalste Variante darstellt, ist sicher sehr schwer zu erreichen. Wie die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen auch ausfallen mag. Dominant wird dies doch von der Notwendigkeit bestimmt, etwas für unsere Umwelt und damit auch für die Zukunft zu tun.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich dafür entscheiden, den Weg für eine emissionsabhängige Kfz-Steuer zu ebnen.

Gern teile ich Ihnen dazu nochmals den Stand der Bearbeitung und unsere Argumentation mit.

Zunächst nur folgender Stand:

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die bisherige Kfz Steuer, die sich vornehmlich am Hubraum der Fahrzeuge orientiert, künftig an CO2- und Schadstoffausstoß zu koppeln. Eine isolierte Betrachtung des CO2-Wertes wäre eindimensional und würde nur einen Teil der Umweltbelastung durch Autos abbilden.

Der Minister setzt sich daher auf politischer Ebene für die schnellstmögliche Einführung einer nach CO2- Emissionen gestaffelten Kfz-Steuer ein.

Die Umsetzung eines solchen Vorhabens muss natürlich gut durchdacht sein. Viele gewichtige und sensible Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Wichtig ist die Entwicklung eines Steuermodells, das umweltbezogene Anreize gibt, industriepolitische Belange berücksichtigt und sozialverträglich ist.

Bitte warten Sie weitere Verlautbarungen ab.

Gestatten Sie mir abschließend die Anmerkung, dass Klimaschutzmaßnahmen für eine umweltfreundliche Zukunft von vielen Faktoren abhängt. Für eine Vielzahl von Maßnahmen zeichnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verantwortlich. Dazu gehören u. a.

für den Baubereich:

* das CO2 Gebäudesanierungsprogramm für den Verkehrsbereich:
*
 die emissionsabhängige Kfz Steuer,
*
 die Umsetzung der EU Feinstaub Richtlinie, Plaketten VO,
*
 die emissionsabhängige Landegebühr für Flugzeuge.

Sehr geehrter Herr XXX,

derzeit werden innerhalb der Bundesregierung entsprechende Eckpunkte zur Reform der Kfz-Steuer erarbeitet. Ziel ist es, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dann einer Zustimmung der Bundesländer bedarf.

Anmerken möchte ich noch, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die verkehrsrechtlichen und kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften verantwortlich ist. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz gehört zum Aufgabenbereich des Bundesfinanzministeriums.

Sie können sicher sein, dass jede Änderung der Kraftfahrzeugsteuer von der Bundesregierung gründlich, auch insbesondere unter sozialverträglichen Aspekten geprüft wird.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass unsere Maßnahmen vielschichtiger Art sind und dazu beitragen sollen, die Zukunft für uns alle lebenswert zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel XXX
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin